Neue Handyordnung
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
in der Schulkonferenz haben Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte gemeinsam eine neue Handyordnung für unsere Schule erarbeitet und beschlossen. Diese tritt ab dem 02.02.2026 verbindlich in Kraft.
Klassen 5-10
- Die Handynutzung ist auf dem Schulgelände untersagt.
- Das Handy ist ausgeschaltet in der Schultasche verstaut, in den großen Pausen darf es ausgeschaltet am Körper mitgeführt werden.
- Die Lehrkraft darf die Nutzung im Unterricht erlauben.
- In Rücksprache mit einer Lehrkraft darf das Handy genutzt werden.
- Nach Unterrichtsschluss darf das Handy im rechten Bereich der Mensa genutzt werden.
Klassen E-Q2
- Die konstruktive Handynutzung ist in bestimmten Bereichen des Schulgeländes erlaubt:
im Pavillonbereich. - in den jeweiligen Unterrichtsräumen. (Im Unterricht nur mit Erlaubnis der Lehrkraft)
- uf der rechten Seite der Mensa als Übergangslösung, bis die Oberstufenbücherei wieder nutzbar ist.
In den Fluren, Sportumkleiden, Toiletten und auf dem Schulhof ist die Handynutzung untersagt.
Mit dieser Regelung verfolgen wir das Ziel, ein störungsfreies Lernen, den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller sowie ein angemessenes und verantwortungsbewusstes Nutzen digitaler Medien im Schulalltag zu gewährleisten.
Verstöße gegen die Handyordnung ziehen Sanktionen nach sich und werden über Webuntis dokumentiert. Die Konsequenzen, die aus solchen Verstößen resultieren, sind die folgenden:
Konsequenzen bei Verstößen
| Verstoß-Nr | Konsequengz |
| 1. Verstoß | Ermahnung |
| 2. Verstoß | Ermahnung |
| 3. Verstoß | schriftliche Missbilligung und das Handy muss als pädagogische Maßnahme für fünf Tage morgens im Sekretariat abgegeben werden bzw. darf mit Einverständnis der Eltern für fünf Tage zu Hause gelassen werden. |
| 4. Verstoß | individuelle Maßnahmen durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer und gegebenenfalls Einberufung einer Klassenkonferenz. |
Kommt eine Schülerin oder ein Schüler einer festgelegten Sanktion / pädagogischen Maßnahme schuldhaft nicht nach, so ist dies als schwerwiegender Verstoß gegen die Handyordnung zu berücksichtigen. Verstöße werden jeweils nur für das aktuelle Schuljahr gezählt, entsprechend werden Verstöße aus vergangenen Schuljahren nicht mehr in der Zählung berücksichtigt.
Wir bitten Sie herzlich, diese Regelungen mit Ihrem Kind zu besprechen und deren Einhaltung zu unterstützen. Nur durch ein gemeinsames Vorgehen von Schule und Elternhaus kann die Handyordnung ihre gewünschte Wirkung entfalten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Klassenleitungen sowie die Schulleitung jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
